Saarloos-Wolfhund

(Sektion 1: Schäferhunde)

Der Saarloos Wolfhund ist eine von der FCI anerkannte Niederländische Hunderasse. Leendert Saarloos war ein niederländischer Hundezüchter der 1969 starb. Er fand das die Hund zu stark seien und beabsichtige in die Rasse des Deutschen Schäferhundes die natürlichen Eigenschaften zurückzuzüchten, um einen besseren Gebrauchshund zu bekommen. Eshalb wurde auch ein Wolf mit eingekreuzt.

Leider war aber dem vorhaben nur teilweise erfolg gegönnt, wie auch bei dem Tschechoslowakischen Wolshund erwies sich das „ wolfsblut“ bei den Abkömmlingen stören für den Diensteinsatz. Sie taten sich auch schwer mit Menschen, wurden scheu, schreckhaft und konnten kaum mehr abgerichtet werden. Wobei sie auf der anderen Seite an Gesundheit gewannen, die Hündinnen wurden nur 1 mal im Jahr läufig.

Er ist ein sehr kräftiger Hund, schaut äußerlich dem Wolf sehr ähnlich. Er ist super gebaut und hat recht lange Gliedmaßen, erweckt aber nicht den Eindruck hochbeinig zu sein. Der Wolfhund wird ca 60-75 cm groß, wobei das Gewicht zwischen 30-45 kg schwankt. Die Augen sind vorzugsweise gelb, mandelförmig, schräg platziert und nicht rund. Er hat ein stark ausgeprägtes Wolfsgebiss. Der Körper ist länger als hoch, mit geradem Rücken und normal gewölbten Rippen. Die Ohren sind stehen und kleiner als beim Deutschen Schäferhund.

Das Wesen ist sehr unterschiedlich festzustellen, er ist von normal „hundeähnlich“ bis scheu und schreckhaft “wolfsähnlich“. Er benötigt eine frühe Sozialiesierung auf den Menschen, auch ist eine Zwingerhaltung nicht gut. Man benötigt sehr viel Liebe und Hundeverständnis bei der Erziehung, um ihn nicht zu verschrecken. Ab und zu besitzt er denoch einen Beruf z.B als Blindenführhund. Diese Hunderasse ist aufjedenfall nicht für einen Anfänger geeignet. Durch seinen liebevollen Charakter ist er als Haushund geeignet. Seine äußerliche erscheinung machen ihn zu einer imposanten Erscheinung. Der Hund ist ein sehr eigenständiger Hund, wo man nicht erwarten sollte das er schon ab Welpenalter hören kann, daher die liebevolle erzeihung.

Die Hunde besitzen ein sicheres Sozialverhalten, sind keine Einzelgänger und besitzen den Menschen gegenüber keinen Angriffstrieb. Ohne Grund fügen sie den Menschen keinen schaden zu. Der Hund ist auch nicht von der neuen Hundeverordnung der Bundesländer betroffen. Er gilt trotz seiner Größe als ungefährlicher Hund.

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